Die gestrigen Updates durch Söder und Merkel haben sicher einige Paare erneut verunsichert. Die Ausgangsbeschränkungen wurden erst einmal bis zum 04. Mai verlängert, das betrifft demnach auch erst einmal alle Hochzeiten bis dorthin. Weiter hieß es, dass im 14 Tage Rhythmus die Situation geprüft werden soll und dann entsprechend gehandelt werden soll.
Großveranstaltungen sind sogar bis Ende August ausgesetzt. Dies betrifft Hochzeiten erst einmal nicht, denn Großveranstaltungen beginnen erst ab 5000 gleichzeitigen Besuchern. In Österreich werden Hochzeiten jedoch bis Ende Juni ausgesetzt.
Aber auch religiöse Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind bis Ende August nicht erlaubt, ob dies jedoch auch Hochzeiten betrifft soll in 14 Tagen genau definiert werden.
Was bedeutet dies für Hochzeitspaare? Im Mai werden vermutlich keine Hochzeiten stattfinden können, Juni/Juli/August hängen noch in der Schwebe. Wie es weiter geht, wissen wir erst in 14 Tagen.
Wie verhält es sich rechtlich mit Stornogebühren? Wenn zum Zeitpunkt der Stornierung ein Veranstaltungsverbot für den Termin gilt, müssen alle Anzahlungen zurückerstattet werden, Stornogebühren werden nicht fällig.
Geschieht die Absage allerdings aus Vorsicht und demnach aus privaten Gründen, so ist mit Stornogebühren zu rechnen.
Die Empfehlung ist ganz klar, erst einmal am Termin festzuhalten, bis klar ist, ob dieser vom Veranstaltungsverbot betroffen ist. Derweil kann man bereits einen Plan B schmieden und sich einen Alternativtermin überlegen. Ist dann das Veranstaltungsverbot dann erlassen, kann kostenfrei storniert werden.
Für uns alle sind das schwierige Zeiten, in denen wir stark bleiben müssen. Wichtig ist, dass wir alle gesund bleiben und die Hoffnung nicht verlieren. Ich hoffe ich konnte euch einen Ausblick geben.
Seid ihr vom Veranstaltungsverbot betroffen und plant für einen neuen Termin, dann meldet euch gerne über das Kontaktformular bei mir.